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Teilnahmebedingungen und Rechtliches,

Hinweise zum Datenschutz

Die im folgenden getroffenen Regelungen beschreiben die Teilnahmebedingungen, Rechte und Pflichten von Teilnehmern (m/w/d) für die LARP-Veranstaltung "Jade & Obsidian 2" der Mondhasen-Orga. Die Bestimmungen sind zur besseren Lesbarkeit nicht genderspezifisch verfasst - gemeint sind stets alle Geschlechter.

§1 Allgemeine Bestimmungen

  • Der Teilnehmer (m/w/d) ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst (mögliche Nacht- und/oder Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

  • Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann der Veranstalter im Zweifelsfall hierzu weitere Auskünfte erteilen.

  • Das Organisationsteam (Orga-Team) im Sinne dieser Teilnahmebedingungen besteht aus dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Erfüllungsgehilfen.

  • Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – 63477 Maintal.

  • Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist

  • Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit - unter schriftlicher Benachrichtigung der angemeldeten Teilnehmer - zu ändern. Nach einer Änderung besteht ein Sonderrücktrittsrecht von 14 Tagen. Dieses muss schriftlich wahrgenommen werden.

§2 Sicherheit

  • Den Anweisungen des Orga-Teams ist Folge zu leisten (sofern sich dadurch nicht andere, erkennbare Gefährdungen oder Rechtsverstöße ergeben).

  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.

  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstellen, das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

  • Das Mitführen von Blankwaffen und Schusswaffen (einschließlich Schreckschusswaffen), auch in Scheiden, Holstern oder anderen Behältnissen, ist nicht gestattet.

  • Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern für mindestens 2 Stunden unbedingt Abstand zu halten.

  • Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Organisationsteams wiederholt oder in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmer-Beitrages hat.

  • Offenes Feuer oder Pyrotechnik darf nur vom Orga-Team oder von ihnen beauftragten Personen  verwendet werden.

  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten: Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), illegale Rauschmittel, sogenannte Selfiesticks, pyrotechnische Gegenstände (mit Ausnahme von Räucherstäbchen), Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, und Sperrmüll sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

 

§3 Haftung

  • Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. 

  • Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Orga-Team nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

  • Jeder Teilnehmer haftet selbstständig für die von ihm verursachten Schäden. 

  • Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen.

§4 Vertragsabschluss, Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

  • Der Vertrag kommt erst durch den bestätigten Zahlungseingang des Teilnehmers innerhalb von 14 Tagen durch den Veranstalter zustande. Die Bestätigung des Zahlungseinganges erfolgt innerhalb von 14 Tage in elektronischer Form.

  • Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Teilnehmerplätze sind nur nach Genehmigung des Veranstalters übertragbar.

  • Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

  • Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss ist grundsätzlich eine Stornogebühr von 15,00 Euro fällig. Bei Rücktritt des Teilnehmers innerhalb von zehn Wochen vor dem Termin der Veranstaltung wird die Stornogebühr auf 30,00 Euro erhöht. Ab sechs Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren mehr.

  • Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag zustande, so mindert sich die Stornogebühr auf 0 Euro. Die Übernahme eines Teilnehmerplatzes durch eine andere Person bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. In diesem Falle erfolgt eine Zahlung der Teilnahmegebühr durch den übernehmenden Teilnehmer an den ursprünglichen Teilnehmer (Ticketverkauf). Eine Auszahlung an den ursprünglichen Teilnehmer durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

  • Eine vollzogene Stornierung kann nicht rückgängig gemacht werden.

  • Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Beiträge vollständig zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht. Ausnahmen bestehen in Fällen von höherer Gewalt - hier treten die üblichen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

  • Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine Mindestanzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Obergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird.

  • Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen kann den sofortigen Ausschluss ohne Rückzahlung des Teilnehmerbetrages zur Folge haben.

  • Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

§5 Minderjährige Teilnehmer

  • Die Teilnahme von nicht volljährigen Personen ist nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich.

  • Die Mitglieder der Mondhasen Orga übernehmen keine Aufsicht über minderjährige Teilnehmer

  • Es gelten die gesetzlichen Regeln der Aufsichtspflicht (Elternhaftung) und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

  • Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige Aufsichtsperson. Die Einverständniserklärung und die Bestätigung über die Aufsichtsperson sind während der Veranstaltung vom Minderjährigen auf Verlangen vorzulegen.

  • Die Eltern oder Aufsichtspersonen minderjähriger Teilnehmer müssen sowohl in Schlachten oder Kampfsituationen, als auch in Bereichen mit Essens- und Getränkeausgabe immer greifbar sein. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Kämpfen (außer nach Absprache mit dem Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen) untersagt. Kindern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt im "Tavernenbereich" nach 22 Uhr untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, den Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspflichtigen und sein/seine Kinder bei Verstoß gegen diese Regeln von der Veranstaltung auszuschließen.

§6 Tiere

  • Die geplante Mitnahme von Tieren (Hunde, Katzen, Ratten, Schlangen, …) ist im Vorfeld beim Veranstalter anzumelden und erfordert dessen Genehmigung. Aus der Mitnahme von Tieren können sich gesonderte Kosten und Regelungen ergeben.

  • Die Mitnahme von Hunden ist, nach Anmeldung, grundsätzlich gestattet, sofern das Tier gruppenverträglich ist. Zudem ergeben sich hierbei folgende Pflichten:

    • Leinenpflicht auf dem Gelände.

    • Kein Zutritt des Tieres zum Küchenbereich sowie kein Zugang zum Buffet.

    • Hinterlassenschaften des Tieres sind selbstständig und unverzüglich zu entfernen.

    • Aufsichtspflicht des Besitzers.

    • Auf Verlangen der Orga ist das Tier aus Situationen zu entfernen, z.B. in Kampfsituationen oder bei anhaltendem Unwohlsein eines Teilnehmers.

§7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

  • Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Eine hiervon abweichende Regelung bedarf der gesonderten Zustimmung durch den Veranstalter.

  • Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

  • Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.

  • Können die Teilnehmer nach Absatz 4 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

§8 NSC Klausel

  • Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.

  • NSCs, die aus Gründen von §2 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.

§9 Regelwerk

  • Charaktere werden durch die Mondhasen Orga unter Mitarbeit des Teilnehmers für den Teilnehmer erstellt.

  • Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Der Veranstalter ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

§10 Bild- und Tonaufnahmen

  • Alle Rechte - insbesondere die der gewerblichen Vermarktung - an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

  • Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung, Speicherung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt. Die Nutzung erfolgt aktuell bei: Ingame-Fotogalerie, Werbematerial, Social Media Präsenzen, Internetseiten und Online Foto Galerie (incl. die der beauftragten Fotografen) und im Rahmen der Pressearbeit.

  • Fotos des Veranstalters, beziehungsweise der beauftragten Fotografen, werden den Teilnehmern nach der Veranstaltung für eine zeitlich begrenzte Frist von mindestens 14 Tagen zur Verfügung gestellt. In dieser Zeit kann eine Negativauswahl vorgenommen werden, um die Verwendung unerwünschter Bilder auszuschließen.

  • Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind ausschließlich für private Zwecke zulässig. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Bei einer gewerblichen Nutzung und/oder öffentlichen Nutzung bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

  • Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§11 Besondere Regelungen

  • Die Veranstaltung findet auf einem Gelände statt, welches nicht im Eigentum der Veranstalter ist. Somit ist die Hausordnung des Veranstaltungsortes zu beachten und den dahingehenden Anweisungen des Veranstalters oder Hausherren Folge zu leisten.

  • Die Organisatoren achten nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung. Hierauf besteht auch kein Anspruch.

  • Das an das Gelände angrenzende, durch einen Bachlauf abgetrennte, Waldgebiet darf auf Anweisung des Jagdpächters nicht betreten werden. Das Betreten des Waldes wird als schwerer Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen gewertet. Eventuelle Forderungen aus diesem Verstoß gehen zu Lasten des Teilnehmers.

§12 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

  • Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an digital  in einer automatisierten Datei geführt werden. Dabei werden lediglich jene Daten erhoben, die durch den Teilnehmer bei Anmeldung über unser Anmeldeformular bereit gestellt werden. Art. 6 I lit. a DS-GVO dient uns hierbei als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge.

  • Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, E-Mail sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden bis auf Widerruf oder aber bis zum Ende der Veranstaltungsreihe gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -fraktion, etc.). Eine Speicherung und Verarbeitung der Daten findet nur zu dem Zwecke statt, um den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sowie Einladung und Teilnahme an Folgeveranstaltungen zu gewährleisten.

  • Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch weitergegeben.

  • Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies für den Ablauf der Veranstaltung unabdingbar ist (z.B. Altersangaben wegen Preisen, Informationen über Allergien an die Küche, …). Wo möglich, werden die Daten in diesen Fällen anonymisiert oder pseudonymisiert weitergegeben.

  • Automatische Entscheidungen und automatisches Profiling finden nicht statt.

 

Rechte der betroffenen Person

a) Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

b) Recht auf Auskunft

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

  • die Verarbeitungszwecke

  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden  sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen

falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung

das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

c) Recht auf Berichtigung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.

Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Mondhasen LARP Orga gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Mondhasen LARP Orga wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von der Mondhasen LARP Orga öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Mondhasen LARP Orga unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Mondhasen LARP Orga wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

 

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.

Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.

Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Mondhasen LARP Orga gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Mondhasen LARP Orga wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Mondhasen LARP Orga wenden.

 

g) Recht auf Widerspruch

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Die Mondhasen LARP Orga verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet die Mondhasen LARP Orga personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Mondhasen LARP Orga der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Mondhasen LARP Orga die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Mondhasen LARP Orga zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Mondhasen LARP Orga oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

 

h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Mondhasen LARP Orga angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

i)  Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

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